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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.05.1968, Az.: 4 AZR 356/67

Angestellter; Mitglied eines Personalrats; Dienstliche Tätigkeit; Völlige Freistellung; Bewährungsaufstieg

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.05.1968
Aktenzeichen
4 AZR 356/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10068
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 21, 14 - 21
  • PersV 1970, 42

Amtlicher Leitsatz

Ein Angestellter, der als Mitglied eines Personalrats von seiner dienstlichen Tätigkeit völlig freigestellt ist, ist deshalb noch nicht vom sogenannten Bewährungsaufstieg ausgeschlossen.