Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.05.1968, Az.: 5 AZR 234/67
Prozeßvergleich; Verpflichtungen des Schuldners; Gepfändete Lohnforderung; Wiederkehrende Leistungen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.05.1968
- Aktenzeichen
- 5 AZR 234/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10029
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 25.04.1967 - 3 Sa 27/67
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1968, 1362-1363 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Prozeßvergleich regelt im Zweifel die Verpflichtungen des Schuldners auf der rechtlichen Grundlage des mit der Klage verfolgten Anspruches.
2. Hat der Schuldner einer gepfändeten - entweder bestehenden oder nach ZPO § 850h fingierten - Lohnforderung sich in einem Prozeßvergleich zu bestimmten wiederkehrenden Leistungen an den Pfändungsgläubiger verpflichtet, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Verpflichtung nicht über den Zeitpunkt hinaus bestehen soll, zu dem das Arbeitsverhältnis bzw. das in ZPO § 850h bezeichnete Verhältnis endet.