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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.05.1968, Az.: 5 AZR 234/67

Prozeßvergleich; Verpflichtungen des Schuldners; Gepfändete Lohnforderung; Wiederkehrende Leistungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.05.1968
Aktenzeichen
5 AZR 234/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10029
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 25.04.1967 - 3 Sa 27/67

Fundstelle

  • DB 1968, 1362-1363 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Prozeßvergleich regelt im Zweifel die Verpflichtungen des Schuldners auf der rechtlichen Grundlage des mit der Klage verfolgten Anspruches.

2. Hat der Schuldner einer gepfändeten - entweder bestehenden oder nach ZPO § 850h fingierten - Lohnforderung sich in einem Prozeßvergleich zu bestimmten wiederkehrenden Leistungen an den Pfändungsgläubiger verpflichtet, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Verpflichtung nicht über den Zeitpunkt hinaus bestehen soll, zu dem das Arbeitsverhältnis bzw. das in ZPO § 850h bezeichnete Verhältnis endet.