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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1968, Az.: 3 AZR 54/67

Angestellter; Versorgungszusage; Laufende Rente; Kapitalzahlung; Verjährung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.03.1968
Aktenzeichen
3 AZR 54/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10134
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 20, 361 - 365
  • DB 1968, 1406-1407 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1968, 874-875 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1968, 2027-2028 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Kann ein Angestellter aus einer ihm erteilten Versorgungszusage nach seiner Wahl eine laufende Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung verlangen, so unterliegt der von ihm gewählte Anspruch auf Kapitalzahlung der regelmäßigen Verjährung von dreißig Jahren (BGB § 195) und nicht der kurzen Verjährung von zwei Jahren (BGB § 196 Abs 1 Nr 8).