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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.03.1968, Az.: 4 AZR 256/67

Anschauung der beteiligten Berufskreise; Arbeitgeberseite; Arbeitnehmerseite; Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppen; Auslegung allgemeiner Rechtsbegriffe; Bewertung von Beamtendienstposten; Besoldungsrecht; Vergütungsregelung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.03.1968
Aktenzeichen
4 AZR 256/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10127
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 26.05.1967 - 3 Sa 4/67

Fundstellen

  • DB 1968, 1406 (Volltext mit amtl. LS)
  • JVBl 1968, 205

Amtlicher Leitsatz

1. Die Anschauung der beteiligten Berufskreise auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ist nur Erkenntnisquelle für die Auslegung der in den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen enthaltenen allgemeinen Rechtsbegriffe.

2. Die Bewertung von Beamtendienstposten im Besoldungsrecht gibt nichts dafür her, ob eine von den Tarifvertragsparteien durch Aufstellung bestimmter Tätigkeitsmerkmale angeordnete Vergütungsregelung angemessen ist.

3. Aus der vergleichenden Übersicht der Vergütungsgruppen des BAT (Allgemeine Vergütungsordnung Anl. 1a) im Verhältnis zu den Besoldungsgruppen des Beamtenbesoldungsrechts in der Vorbemerkung 4 zu allen Vergütungsgruppen (Anlage 4 zum Tarifvertrag vom 25.03.1966) läßt sich nichts über die zutreffende Vergütung von Angestellten herleiten.