Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.02.1968, Az.: 1 AZR 369/67
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes; Anwendbarkeit des BAT; Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Arbeitsunfähigkeit; Krankenbezüge
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.02.1968
- Aktenzeichen
- 1 AZR 369/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10126
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG München 23.08.1967 - 4 Sa 885/66
Rechtsgrundlagen
- § 37 Abs. 2 BAT
- § 1 TVG
Fundstellen
- DB 1968, 445-446 (Volltext)
- DB 1968, 1676 (amtl. Leitsatz)
- JVBl 1968, 190
- PersV 1968, 285
Amtlicher Leitsatz
Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes hat bei Anwendbarkeit des BAT dem Angestellten, der wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist, Krankenbezüge nach BAT § 37 Abs 2 bis zum Ende der 26. Woche der Arbeitsunfähigkeit auch dann zu gewähren, wenn sich der Angestellte den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit im Dienst eines früheren Arbeitgebers zugezogen hat. Dabei ist gleichgültig, ob es sich bei dem früheren Arbeitgeber um einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes oder der privaten Wirtschaft handelt.