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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.02.1968, Az.: 5 AZR 221/67

Abschlußvergütung; Gratifikation

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.02.1968
Aktenzeichen
5 AZR 221/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10105
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 20.03.1967 - 2 Sa 3/67

Fundstellen

  • BB 1968, 587
  • DB 1968, 1028-1029 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1968, 491 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Die zulässige Dauer der Betriebsbindung bei Zahlung einer Abschlußvergütung für das vorangegangene Geschäftsjahr rechnet jedenfalls dann erst vom Zeitpunkt der Auszahlung an, wenn diese in angemessener Zeit nach Ende des Geschäftsjahres erfolgt.