Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.12.1967, Az.: 3 AZR 458/66

Internationaler Gerichtsstand; Rechtswahl; Internationale Zuständigkeit; Revisionsrüge; Amtsprüfung; Arbeitsvertrag mit Auslandsberührung; Deutsches Recht; Ruhegeldverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.12.1967
Aktenzeichen
3 AZR 458/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10086
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 27.10.1966 - 4 Sa 27/66

Fundstellen

  • DB 1968, 713-714 (Volltext mit amtl. LS)
  • SAE 1969, 33

Amtlicher Leitsatz

1. Unterliegt, wie das regelmäßig der Fall ist, der internationale Gerichtsstand der Rechtswahl, so ist die Frage der internationalen Zuständigkeit in der Revisionsinstanz nur auf entsprechende Revisionsrüge hin und nicht von Amts wegen zu prüfen.

2. Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag mit Auslandsberührung dem deutschen Recht unterstellt und für ein daran angelehntes Ruhegeldverhältnis keine Rechtswahl getroffen, so läßt sich - wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte gegeben sind - als mutmaßlicher Parteiwille annehmen, daß das Ruhegeldverhältnis ebenfalls nach dem Recht des Hauptvertrages zu beurteilen ist.