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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.08.1967, Az.: 5 AZR 81/67

Teilurlaub; Wartezeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.08.1967
Aktenzeichen
5 AZR 81/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10033
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 20.12.1966 - 5 Sa 380/66

Fundstellen

  • BB 1967, 1208
  • DB 1967, 1462 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Vom Bundesurlaubsgesetz zuungunsten des Arbeitnehmers abweichende tarifliche Bestimmungen sind nur rechtswirksam, wenn der abweichende Wille der Tarifvertragsparteien aus der tariflichen Regelung eindeutig hervorgeht.

2. § 13 Nr. 3 des oben genannten Tarifvertrages schließt nicht in eindeutiger Weise den Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilurlaub vor erfüllter Wartezeit gemäß § 5 Abs. 1 lit. b BUrlG aus.