Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.02.1967, Az.: 2 AZR 114/66
Kündigungsschutzvereinbarung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.02.1967
- Aktenzeichen
- 2 AZR 114/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10079
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 20.01.1966 - 8 Sa 89/65
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 19, 263 - 267
- MDR 1967, 526 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1967, 1152 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Parteien eines Arbeitsvertrages können vereinbaren, daß der gesetzliche Kündigungsschutz nicht erst nach sechs Monaten, sondern schon zu Beginn der Beschäftigung einsetzen soll.
2. Solch eine Vereinbarung kann angenommen werden, wenn ein Arbeitnehmer, bevor er seine bisherige Stelle auf Grund eines Angebots des neuen Arbeitgebers aufgibt, diesem gegenüber erklärt, er lege nur Wert auf eine Dauerstellung.