Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.01.1967, Az.: 2 AZR 15/66
Arbeitsvertrag auf längere Zeit; Einigung über Vertragsdauer; Dienstantritt
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.01.1967
- Aktenzeichen
- 2 AZR 15/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10125
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Nürnberg 02.06.1965 - 4 Ca 24/65
- LAG München 30.09.1965 - 5 Sa 140/65 N
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1967, 415
- DB 1967, 557 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Beabsichtigen die Parteien, einen Arbeitsvertrag auf bestimmte längere Zeit zu schließen, und tritt der Arbeitnehmer seinen Dienst im Einverständnis mit dem Arbeitgeber schon an, bevor eine Einigung über die Vertragsdauer erzielt worden ist, dann ist mit dem Dienstantritt ein Arbeitsvertrag zustande gekommen.
2. Einigen sich die Parteien auch nachher nicht über die Dauer des Vertrages, so kann diese Lücke im Streitfall nicht ohne weiteres mit solchen abdingbaren Gesetzesvorschriften ausgefüllt werden, die mit dem erkennbaren Willen beider Parteien nicht vereinbar sind.