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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.06.1966, Az.: 5 AZR 62/66

Erkrankung; Erholungsbedürfnis; Ausheilungsprozeß

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.06.1966
Aktenzeichen
5 AZR 62/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10147
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 12.11.1965 - 4 Sa 466/65

Fundstellen

  • BB 1966, 1066
  • DB 1966, 1440 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ob nach einer langdauernden Erkrankung des Arbeitnehmers ein sich im Rahmen des Urlaubszwecks haltendes Erholungsbedürfnis des Arbeitnehmers vor der Wiederaufnahme der Arbeit besteht, ist unabhängig von der Frage zu beurteilen, ob der medizinische Ausheilungsprozeß abgeschlossen ist.