Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.06.1966, Az.: 1 AZR 267/65

Arbeitgeber; Rechtmäßige Verurteilung; Tarifliche Vergütungsgruppe; Bindungswirkung; Spätere Gehaltsklagen; Tarifliche Gehaltsvorschriften; Rechtskraftwirkung der Entscheidung; Gleichheitssatz; Gleichbehandlungsgrundsatz; Vorprozeß

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.06.1966
Aktenzeichen
1 AZR 267/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10056
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 06.04.1965 - 7 Sa 672/64

Fundstellen

  • BAGE 18, 330 - 336
  • DB 1966, 1612-1613 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1967, 336-339 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1966, 2330 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Wird ein Arbeitgeber rechtskräftig verurteilt, seinem Arbeitnehmer ein einer im Urteilstenor genannten tariflichen Vergütungsgruppe entsprechendes Gehalt zu zahlen, so äußert dieses Urteil eine Bindungswirkung auf spätere Gehaltsklagen des Arbeitnehmers, solange weder hinsichtlich der tariflichen Gehaltsvorschriften noch hinsichtlich der Tätigkeit des Arbeitnehmers eine Änderung eingetreten ist.

2. Rechtskraftwirkung der Entscheidung in einem Vorprozeß einerseits und Gleichheitssatz oder Gleichbehandlungsgrundsatz andererseits.

3. Eine tarifliche Änderung in dem zu 1 genannten Sinn ist nicht dadurch eingetreten, daß der BAT die Anlage 1 zur TO A als Anlage 1a übernommen hat.