Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.05.1966, Az.: 5 AZR 528/65
Steinkohlenbergbau; Anspruch invalidisierter Arbeiter; Belieferung mit Hausbrandkohlen; Invalidenkohlen; Zechenstillegung; Grundsatz der Gleichbehandlung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.05.1966
- Aktenzeichen
- 5 AZR 528/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1966, 10047
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 06.08.1965 - 5 Sa 94/65
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 18, 308 - 312
- DB 1966, 1398-1399 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Vorschriften des Manteltarifvertrages für die Arbeiter des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus von 07.04.1953 über den Anspruch invalidisierter Arbeiter auf Belieferung mit Hausbrandkohlen (sogenannte Invalidenkohlen) gelten nur für die seit dem Inkrafttreten dieses Tarifvertrages, dem 01.05.1953 ausgeschiedenen Arbeiter; sie haben keine rückwirkende Kraft.
2. Die unterschiedliche Behandlung invalidisierter Arbeiter des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus hinsichtlich der Belieferung mit Hausbrandkohlen im Falle der Zechenstillegung, je nach dem ob sie vor dem 01.05.1953 oder später ausgeschieden sind, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.