Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.04.1966, Az.: 3 AZR 208/65
Handelsgeschäft; Erwerb aus Konkursmasse; Betriebsübernahme; Ruhegeldverpflichtungen; Leitende Angestellte; Angestellte in Vertrauensstellung; Betriebsnachfolger
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.04.1966
- Aktenzeichen
- 3 AZR 208/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1966, 10141
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 03.02.1965 - 6 Sa 281/64
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 18, 286 - 291
- DB 1966, 1197-1198 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1966, 791-792 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1966, 1984-1985 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. HGB § 25 Abs. 1 gilt im Zweifel als abgedungen, wenn jemand ein Handelsgeschäft aus der Konkursmasse vom Konkursverwalter erworben hat.
2. Eine Betriebsübernahme führt nicht dazu, daß der neue Inhaber kraft Gesetzes in die Ruhegeldverpflichtungen des bisherigen Inhabers eintritt. Dies gilt zumindest, soweit es sich um frühere leitende Angestellte und Angestellte in Vertrauensstellung handelt.
3. Hat jemand einen Betrieb vom Konkursverwalter aus der Konkursmasse erworben, so ist nicht zu vermuten, daß der Erwerber als Betriebsnachfolger stillschweigend in die Ruhestandsverhältnisse eingetreten ist.