Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.04.1966, Az.: 1 AZR 458/64
Tatsächliche Feststellungen; Grundlage für Nachprüfung; Selbständige Leistungen; Schwankungen im Schwierigkeitsgrad
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.04.1966
- Aktenzeichen
- 1 AZR 458/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1966, 10122
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 08.10.1964 - 8 Sa 67/63
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- Anl. 1a BAT
Fundstelle
- DB 1966, 1097 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die tatsächlichen Feststellungen als Grundlage für die Nachprüfung, ob ein Angestellter überwiegend selbständige Leistungen erbringt, müssen jedenfalls dann einen längeren Zeitraum von mindestens sechs Monaten erfassen, wenn die Tätigkeit des Angestellten in ihrem Schwierigkeitsgrad Schwankungen unterworfen ist.