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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.02.1966, Az.: 2 AZR 162/65

Auslegung von Willenserklärungen; Ermittlung der Begleitumstände; Willen der vertragsschließenden Parteien; Tatrichterliche Aufgabe; Rechtsfehler

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.02.1966
Aktenzeichen
2 AZR 162/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10077
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Bremen 19.01.1965 - 2 Sa 88/64

Fundstellen

  • AP Nr. 30 zu § 133 BGB
  • PraktArbR BGB § 625 Nr. 99

Amtlicher Leitsatz

Die zur Auslegung von Willenserklärungen erforderliche Ermittlung der Begleitumstände sowie des inneren Willens der vertragsschließenden Parteien ist eine tatrichterliche Aufgabe. Das Revisionsgericht hat nur zu prüfen, ob dem Tatrichter hierbei Rechtsfehler unterlaufen sind (Bestätigung von BAG 13.07.1956 1 AZR 492/54 = BAGE 4, 360).