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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.10.1965, Az.: 5 AZR 55/65

Arbeitgeber; Allgemeines Weisungsrecht; Tarifvertrag; Einzelvertrag; Direktionsrecht; Musiker; Qualifizierte Tätigkeit; Mangelnde Leistungsfähigkeit; Mangelnde Eignung; Unbegründeter Widerruf

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.10.1965
Aktenzeichen
5 AZR 55/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10086
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 22.12.1964 - 3 Sa 634/64

Fundstellen

  • BB 1965, 1455
  • DB 1965, 1823 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers kann durch Tarifvertrag oder Einzelvertrag erweitert werden (im Anschluß an BAG 11.06.1958 4 AZR 514/55 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

2. Der Widerruf einer dem Musiker nach Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester i.d.F. vom 19.06.1962 § 14 Abs. 1 übertragenen qualifizierten Tätigkeit ist nur aus Gründen der mangelnden Leistungsfähigkeit oder sonstigen Eignung zulässig.

3. Dem Musiker darf der ihm obliegende Beweis, daß der Widerruf unbegründet ist, nicht abgeschnitten werden.