Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.10.1965, Az.: 5 AZR 55/65
Arbeitgeber; Allgemeines Weisungsrecht; Tarifvertrag; Einzelvertrag; Direktionsrecht; Musiker; Qualifizierte Tätigkeit; Mangelnde Leistungsfähigkeit; Mangelnde Eignung; Unbegründeter Widerruf
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.10.1965
- Aktenzeichen
- 5 AZR 55/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10086
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 22.12.1964 - 3 Sa 634/64
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1965, 1455
- DB 1965, 1823 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers kann durch Tarifvertrag oder Einzelvertrag erweitert werden (im Anschluß an BAG 11.06.1958 4 AZR 514/55 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
2. Der Widerruf einer dem Musiker nach Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester i.d.F. vom 19.06.1962 § 14 Abs. 1 übertragenen qualifizierten Tätigkeit ist nur aus Gründen der mangelnden Leistungsfähigkeit oder sonstigen Eignung zulässig.
3. Dem Musiker darf der ihm obliegende Beweis, daß der Widerruf unbegründet ist, nicht abgeschnitten werden.