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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.10.1965, Az.: 3 AZR 12/65

Unrichtige Streitwertfestsetzung; Bindung des Revisionsgerichts; Streitwertrevision

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.10.1965
Aktenzeichen
3 AZR 12/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10078
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 15.10.1964 - 2 Sa 652/63

Fundstelle

  • AP Nr. 18 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision

Amtlicher Leitsatz

1. Nur im Fall einer offenkundig und auf den ersten Blick falschen und unter keinem rechtlichen oder sonst vernünftigen Gesichtspunkt zu rechtfertigenden Streitwertfestsetzung durch die Vorinstanzen kann sich das Revisionsgericht über seine Bindung an diesen Streitwert hinwegsetzen (im Anschluß an BAG 14.07.1954 2 AZR 141/54 = BAGE 13, 62 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision).

2. Auch in einem solchen Fall ist eine Streitwertrevision nur dann statthaft, wenn der richtige Streitwert offensichtlich und auf den ersten Blick erkennbar mehr als 6000,-- DM beträgt.