Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.10.1965, Az.: 3 AZR 12/65
Unrichtige Streitwertfestsetzung; Bindung des Revisionsgerichts; Streitwertrevision
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.10.1965
- Aktenzeichen
- 3 AZR 12/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10078
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 15.10.1964 - 2 Sa 652/63
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- AP Nr. 18 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision
Amtlicher Leitsatz
1. Nur im Fall einer offenkundig und auf den ersten Blick falschen und unter keinem rechtlichen oder sonst vernünftigen Gesichtspunkt zu rechtfertigenden Streitwertfestsetzung durch die Vorinstanzen kann sich das Revisionsgericht über seine Bindung an diesen Streitwert hinwegsetzen (im Anschluß an BAG 14.07.1954 2 AZR 141/54 = BAGE 13, 62 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision).
2. Auch in einem solchen Fall ist eine Streitwertrevision nur dann statthaft, wenn der richtige Streitwert offensichtlich und auf den ersten Blick erkennbar mehr als 6000,-- DM beträgt.