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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.06.1965, Az.: 3 AZR 86/65

Handelsvertreter; Provisionsrückzahlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.06.1965
Aktenzeichen
3 AZR 86/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10146
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 19.11.1964 - 3 Sa 45/64

Fundstellen

  • AP Nr 3 zu § 614 BGB Gehaltsvorschuß
  • DB 1966, 787 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Verklagt ein Unternehmer einen für ihn tätigen Handelsvertreter auf Rückzahlung von Vorschüssen, die dieser auf künftige Provisionsansprüche erhalten hat, und streiten die Parteien über die Höhe des Provisionsanspruches, so trifft den Handelsvertreter die Beweislast für diejenigen Umstände, von denen die Höhe seines Provisionsanspruches abhängt.