Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.05.1965, Az.: 2 AZR 409/64
Krankheit; Kur; Handlungsgehilfe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.05.1965
- Aktenzeichen
- 2 AZR 409/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10028
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 15.07.1964 - 5 Sa 11/64
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1965, 910
- DB 1965, 708 (Kurzinformation)
- NJW 1965, 1876 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
War ein Handlungsgehilfe krank und hat er nach Wiedererlangung seiner Arbeitsfähigkeit wieder sechs Monate bei seinem Arbeitgeber voll gearbeitet, danach aber eine ihm wegen der vorangegangenen Krankheit zur Erhaltung und Besserung seiner Erwerbsfähigkeit bewilligte Kur angetreten, so steht ihm erneut der volle Anspruch aus § 63 HGB zu.