Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.03.1965, Az.: 2 AZR 32/65

Divergenz; Nebeneinander stehende Begründungen; Abweichung zu beiden; Alternativbegründungen; Haupterwägung; Hilfserwägung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.03.1965
Aktenzeichen
2 AZR 32/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10038
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision
  • DB 1965, 1052 (Kurzinformation)
  • NJW 1965, 1455 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Eine Divergenz setzt bei zwei nebeneinander stehenden Begründungen eines Urteils eine Abweichung zu beiden voraus. Das gilt sowohl bei zwei Alternativbegründungen (BAG 23.05.1957 2 AZR 192/57 = AP Nr. 50 zu § 72 ArbGG) als auch, wenn die beiden Begründungen im Verhältnis von Haupt- und Hilfserwägung stehen.