Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.01.1965, Az.: 5 AZR 181/64
Lehrer im Angestelltenverhältnis; Erholungsurlaub; Schulferien; Unbezahlter Sonderurlaub
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.01.1965
- Aktenzeichen
- 5 AZR 181/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10060
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG München 30.01.1964 - 6 Sa 312/63 N
Rechtsgrundlagen
- § 611 BGB
- Anl. 2 BAT
Fundstelle
- RiA 1965, 194
Amtlicher Leitsatz
Wird bei einem vom Freistaat Bayern im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrer der Erholungsurlaub durch die Schulferien abgegolten, so kann der Dienstherr den Lehrer nach § 4 Abs. 4 der VO über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter vom 29.04.1963 zwar in den Schulferien zu Dienstleistungen heranziehen, soweit die Länge des einem vergleichbaren Beamten zustehenden Erholungsurlaubs nicht unterschritten wird. Dem Lehrer darf aber nicht unter Gewährung eines für die Ferien nicht beantragten unbezahlten Sonderurlaubs die vertragliche Vergütung vorenthalten werden.