Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.11.1964, Az.: 5 AZR 502/63

Tarifübung ; Auslegungsgesichtspunkt für Tarifverträge; Langdauernde Krankheit; Arbeiter der Deutschen Lufthansa AG; Ansprüche auf Krankenbezüge; Urlaubsgeld

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.11.1964
Aktenzeichen
5 AZR 502/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10127
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 14.10.1963 - 2 Sa 145/63

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung
  • BB 1965, 373
  • DB 1965, 399 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Tarifübung als Auslegungsgesichtspunkt für Tarifverträge setzt die Kenntnis und Billigung einer bestimmten Handhabung einer Tarifnorm durch beide Tarifpartner voraus.

2. Eine langdauernde Krankheit, während der die Arbeiter der Deutschen Lufthansa AG wegen der langen Dauer der Krankheit nur zeitlich begrenzte Ansprüche auf Krankenbezüge gegen den Arbeitgeber haben, berechtigt die Deutsche Lufthansa AG nicht, das in § 31 Abs. 1 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Lufthansa AG vom 01.08.1961 vorgesehene zusätzliche Urlaubsgeld anteilig um die Zeit zu verkürzen, in der sie keine Krankenbezüge zu zahlen hatte.