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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.11.1964, Az.: 5 AZR 298/63

Vorsorgekurdauer

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.11.1964
Aktenzeichen
5 AZR 298/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10125
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 22.02.1963 - 6 Sa 615/62

Fundstellen

  • DB 1964, 1744 (Kurzinformation)
  • DB 1965, 150 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Während einer von einem Sozialversicherungsträger bewilligter sogenannten Vorsorgekur im Sinne von § 14 Abs. 2 AnVG und einer anschließend von dem Kurarzt verordneten Schonzeit muß der Arbeitgeber einem Handlungsgehilfen gemäß § 63 Abs. 1 HGB das Gehalt bis zu einer Höchstdauer von von insgesamt sechs Wochen weiter bezahlen.