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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.09.1964, Az.: 5 AZR 511/63

Unmöglichkeit der Vertragserfüllung; Vereinbarte Vertragsstrafe; Nebenverpflichtungen; Vertragsstrafenversprechen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.09.1964
Aktenzeichen
5 AZR 511/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10010
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 19.08.1963 - 4 Sa 431/63

Fundstelle

  • DB 1964, 1666 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Bei nachträglicher, vom Schuldner nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Vertragserfüllung entfällt der Anspruch des Gläubigers auf eine vereinbarte Vertragsstrafe.

2. Nebenverpflichtungen können nur dann als durch ein Vertragsstrafenversprechen gesichert angesehen werden, wenn dies eindeutig