Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.09.1964, Az.: 5 AZR 511/63
Unmöglichkeit der Vertragserfüllung; Vereinbarte Vertragsstrafe; Nebenverpflichtungen; Vertragsstrafenversprechen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.09.1964
- Aktenzeichen
- 5 AZR 511/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10010
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 19.08.1963 - 4 Sa 431/63
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1964, 1666 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Bei nachträglicher, vom Schuldner nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Vertragserfüllung entfällt der Anspruch des Gläubigers auf eine vereinbarte Vertragsstrafe.
2. Nebenverpflichtungen können nur dann als durch ein Vertragsstrafenversprechen gesichert angesehen werden, wenn dies eindeutig