Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.01.1964, Az.: 4 AZR 80/63
Protokollerklärung zur Vergütungsgruppe; Schwieriger Kassenverkehr; Besonders umfangreicher Kassenverkehr
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.01.1964
- Aktenzeichen
- 4 AZR 80/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10063
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Anl. 1 TO A
- § 1 TVG
Fundstelle
- DB 1964, 589
Amtlicher Leitsatz
1. Aus der Protokollerklärung zur Vergütungsgruppe Vb, 3. Fallgruppe, des Tarifvertrags vom 03.11.1960 läßt sich für eine Auslegung des Begriffs "schwieriger Kassenverkehr" im Sinne der Vergütungsgruppe IVb, 1. Fallgruppe, nichts herleiten.
2. "Schwieriger Kassenverkehr" im Sinne der Vergütungsgruppe IVb aaO. ist ein besonders umfangreicher Kassenverkehr, der an den Verstand, die Überlegung (Konzentration) des Angestellten zusätzliche, über das Maß der Beanspruchung eines Kassierers mit normalen Kassenaufgaben hinausgehende und vom Umfang der Arbeit unabhängige Anforderungen stellt.