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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.01.1964, Az.: 4 AZR 80/63

Protokollerklärung zur Vergütungsgruppe; Schwieriger Kassenverkehr; Besonders umfangreicher Kassenverkehr

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.01.1964
Aktenzeichen
4 AZR 80/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10063
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DB 1964, 589

Amtlicher Leitsatz

1. Aus der Protokollerklärung zur Vergütungsgruppe Vb, 3. Fallgruppe, des Tarifvertrags vom 03.11.1960 läßt sich für eine Auslegung des Begriffs "schwieriger Kassenverkehr" im Sinne der Vergütungsgruppe IVb, 1. Fallgruppe, nichts herleiten.

2. "Schwieriger Kassenverkehr" im Sinne der Vergütungsgruppe IVb aaO. ist ein besonders umfangreicher Kassenverkehr, der an den Verstand, die Überlegung (Konzentration) des Angestellten zusätzliche, über das Maß der Beanspruchung eines Kassierers mit normalen Kassenaufgaben hinausgehende und vom Umfang der Arbeit unabhängige Anforderungen stellt.