Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1963, Az.: 5 AZR 234/63
Zeugin; Entscheidungserhebliche Aussage; Erneute Vernehmung; Persönlicher Eindruck der Zeugin
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.12.1963
- Aktenzeichen
- 5 AZR 234/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10039
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 18.03.1963 - 2 Sa 14/63
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 1 zu § 286 ZPO
- PraktArbR AGG §§ 64
Amtlicher Leitsatz
Ist ein Arbeitsgericht der entscheidungserheblichen Aussage einer Zeugin neben anderem auch mit der Begründung gefolgt, die Zeugin habe einen zuverlässigen und glaubwürdigen Eindruck auf das Gericht gemacht, und will das Berufungsgericht der Aussage dieser Zeugin kein Gewicht beilegen und zu einer anderen Feststellung als das Arbeitsgericht kommen, so muß es die Zeugin erneut vernehmen. Anderenfalls verschließt es sich der Erkenntnis, welches Gewicht und welche Bedeutung dem persönlichen Eindruck zukommt, den die Zeugin gemacht hat. Darin liegt eine Verletzung von ZPO § 286 Abs. 1 S. 1.