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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 17.10.1963, Az.: 1 ABR 4/63

Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Substantielle Verfahrensbeendigung; Vergleich; Vergleichsabschluß; Eredigung des Verfahrens

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.10.1963
Aktenzeichen
1 ABR 4/63
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1963, 10088
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 25.01.1963 - 3 TaBV 2/62

Fundstelle

  • DB 1964, 339

Amtlicher Leitsatz

1. Im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist eine substantielle Verfahrensbeendigung dadurch, daß zwischen den Beteiligten ein Vergleich abgeschlossen wird, zum mindesten nicht in jedem Falle ausgeschlossen.

2. Im Falle eines solchen Vergleichsabschlusses hat das Gericht, sofern gegen die Wirksamkeit des Vergleiches keine Bedenken bestehen, die Feststellung zu treffen, daß das Verfahren erledigt ist, und, wenn der Vergleich erst bei dem Schweben des Verfahrens in einem höheren Rechtszug zustande kommt, die Beschlüsse der Vorinstanzen aufzuheben.