Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 17.10.1963, Az.: 1 ABR 4/63
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Substantielle Verfahrensbeendigung; Vergleich; Vergleichsabschluß; Eredigung des Verfahrens
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.10.1963
- Aktenzeichen
- 1 ABR 4/63
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1963, 10088
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 25.01.1963 - 3 TaBV 2/62
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1964, 339
Amtlicher Leitsatz
1. Im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist eine substantielle Verfahrensbeendigung dadurch, daß zwischen den Beteiligten ein Vergleich abgeschlossen wird, zum mindesten nicht in jedem Falle ausgeschlossen.
2. Im Falle eines solchen Vergleichsabschlusses hat das Gericht, sofern gegen die Wirksamkeit des Vergleiches keine Bedenken bestehen, die Feststellung zu treffen, daß das Verfahren erledigt ist, und, wenn der Vergleich erst bei dem Schweben des Verfahrens in einem höheren Rechtszug zustande kommt, die Beschlüsse der Vorinstanzen aufzuheben.