Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.10.1963, Az.: 4 AZR 374/62
Angestellten der BAVAV; Sachbearbeiter; Bearbeiter; Art der Auslegung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.10.1963
- Aktenzeichen
- 4 AZR 374/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10057
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 13.07.1962 - 1 Sa 222/62
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1964, 89
- DB 1964, 39 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der TV für die Angestellten der BAVAV vom 18.11.1960 setzt die Begriffe " Sachbearbeiter" und " Bearbeiter" als für den Bereich der BAVAV bekannt voraus.
2. Sofern die einzelnen Fallgruppen der verschiedenen Vergütungsgruppen des vorgenannten Tarifvertrages für die einzelnen Tätigkeiten nicht selbst eine Begriffsdefinition bringen und teilweise einen bestimmten Aufgabenkreis umreißen, kann nur die innerhalb der Verwaltung der BAVAV (z.B. " Sachbearbeiter" ) der Auslegung dieses Begriffs zugrunde gelegt werden.