Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.07.1963, Az.: 4 AZR 425/62
Diplombibliothekare; Gleichwertige Fähigkeiten; Gründliche Beherrschung eines Wissensgebietes; Entsprechende Tätigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 31.07.1963
- Aktenzeichen
- 4 AZR 425/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10176
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 03.08.1962 - 4 Sa 51/62
Rechtsgrundlagen
- § 3 TO A
- § 22 BAT
- Anl. 1 BAT
- § 1 TVG
Fundstellen
- BAGE 14, 275 - 282
- JVBl 1963, 236
Amtlicher Leitsatz
1. Wenn die zweite Alternative in der 16. Fallgruppe der VergGr 5b (Diplombibliothekare) vom Angestellten gleichwertige Fähigkeiten verlangt, so wird nicht das gleiche Wissen und Können, wie es ein Diplombibliothekar besitzt, vorausgesetzt, sondern eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes.
2. Das weitere Tätigkeitsmerkmal der " entsprechenden Tätigkeit" ist erfüllt, falls die vom Angestellten überwiegend ausgeübte Tätigkeit die gleichwertigen Fähigkeiten auch erfordert. Dabei wird jedoch nicht vorausgesetzt, daß der Angestellte bei der ihm übertragenen Tätigkeit jederzeit alle Fähigkeiten einsetzen muß.