Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.06.1963, Az.: 4 AZR 125/62
Betriebsleitung; Vorarbeiter; Lohngruppe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.06.1963
- Aktenzeichen
- 4 AZR 125/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10099
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 116, zu § 1 TVG Auslegung
- DB 1963, 1222
Amtlicher Leitsatz
1. Die tarifliche Bestimmung, daß von der Betriebsleitung bestellte Vorarbeiter mindestens den Lohn der Lohngruppe 3 zuzüglich 25% erhalten, schafft keine besondere Lohngruppe für Vorarbeiter.
2. Vorarbeiter, die schon als Arbeiter einer höheren Lohngruppe als Zuschlag von 25%, wenn sie zu Vorarbeitern bestellt werden. Das gilt erst recht dann, wenn sie daneben die Arbeiten ihrer Lohngruppe weiterverrichten.