Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.05.1963, Az.: 5 AZR 127/63
Unterbrechung des Verfahrens; Konkurseröffnung; Revision; Außerachtlassung der Verfahrensunterbrechung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.05.1963
- Aktenzeichen
- 5 AZR 127/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10043
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 19.12.1962 - 1 Sa 121/62
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BB 1963, 733
Amtlicher Leitsatz
Ist trotz Unterbrechung des Verfahrens wegen Konkurseröffnung (ZPO § 240) ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts ergangen, so ist auch gegen ein solches Urteil die Revision nur unter den in ArbGG § 72 Abs. 1 genannten Voraussetzungen und nicht schon wegen Außerachtlassung der Verfahrensunterbrechung statthaft.