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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1963, Az.: 5 AZR 206/62

Sachverständiger; Tatsächliche Feststellungen; Einsichtnahme in Geschäftsbücher; Einsichtnahme in Urkunden

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.03.1963
Aktenzeichen
5 AZR 206/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10154
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 28.02.1962 - 4 Sa 415/60

Fundstelle

  • DB 1963, 804 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Ein Sachverständiger darf tatsächliche Feststellungen durch Einsichtnahme in die Geschäftsbücher oder Urkunden einer Partei nur treffen, wenn er auch der anderen Partei Gelegenheit gegeben hat, bei diesen Feststellungen zugegen zu sein.