Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 22.02.1963, Az.: 1 ABR 8/62
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Kostenentscheidung; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Bindung des Bundesarbeitsgerichts
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.02.1963
- Aktenzeichen
- 1 ABR 8/62
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1963, 10115
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 21.09.1962 - 3 BVTa 4/62
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 9 zu § 92 ArbGG
Amtlicher Leitsatz
1. Es wird dabei verblieben, daß im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren eine Kostenentscheidung nicht ergehen kann.
2. An die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist das Bundesarbeitsgericht nicht in jedem Falle gebunden.
3. Eine sich auf den Kostenpunkt beschränkende Rechtsbeschwerde ist unzulässig.