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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.02.1963, Az.: 1 AZR 543/61

Festsetzung der Akkorde; Arbeitgeber; Mitwirkung des Betriebsrats; Nachprüfungsverfahren

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.02.1963
Aktenzeichen
1 AZR 543/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10050
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 08.09.1961 - 4 Sa 279/61

Fundstelle

  • DB 1963, 697-698 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Tarifpartner können bestimmen, daß die Festsetzung der Akkorde zunächst einseitig dem Arbeitgeber überlassen wird. Eine solche Regelung nach BetrVG 1952 § 56 Abs. 1 S. 1 widerspricht dann nicht dem Geist des BetrVG 1952 § 56 Abs. 1 Buchst. g, wenn die Mitwirkung des Betriebsrats bei einem etwa notwendig werdenden Nachprüfungsverfahren sichergestellt ist.