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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.11.1962, Az.: 4 AZR 403/61

Gründliche vielseitige Fachkenntnisse; Gebiet der Verwaltung; Quantitatives Minus; Aufgabenkreis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.11.1962
Aktenzeichen
4 AZR 403/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10027
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 13, 296 - 301
  • DB 1963, 241 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

In der ersten Fallgruppe der TO A Vergütungsgruppe 5b i.d.F. des Tarifvertrages vom 15.01.1960 ist das Erfordernis gründlicher, vielseitiger Fachkenntnisse auf anderen Gebieten der Verwaltung gegenstandslos, weil es als quantitatives Minus bereits in dem Merkmal gründlicher, umfassender Fachkenntnisse des Aufgabenkreises enthalten ist.