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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.10.1962, Az.: 3 AZR 405/61

Kollektivrechtliche Ordnung; Arbeitsbedingungen; Kollektiv generelle Regelung; Ausschlußfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.10.1962
Aktenzeichen
3 AZR 405/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10165
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 24.07.1961 - 2 Sa 82/61

Fundstelle

  • DB 1963, 453 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine neue kollektivrechtliche Ordnung kann vorschreiben, daß auch solche Rechte, die der Arbeitnehmer auf der Grundlage der bisherigen kollektiven generellen Regelung der Arbeitsbedingungen bereits erworben hat, innerhalb einer Ausschlußfrist geltend gemacht werden müssen.