Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.06.1962, Az.: 3 AZR 296/59
Revisionsrüge; Nachträgliche Geltendmachung; Wiedereinsetzung in vorigen Stand; Vorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.06.1962
- Aktenzeichen
- 3 AZR 296/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10020
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1963, 366 (amtl. Leitsatz mit Anm.)
- NJW 1962, 2030 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Für die nachträgliche Geltendmachung von einzelnen Revisionsrügen kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden.
2. Das gilt auch für die nicht vorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank.