Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.04.1962, Az.: 5 AZR 345/61
Versicherungsangestellter; Provisionen; Abschluß von Versicherungsverträgen; Abschluß eines Gruppenversicherungsvertrages; Inhalt des Anstellungsvertrages; Üblichkeit im Versicherungsgewerbe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.04.1962
- Aktenzeichen
- 5 AZR 345/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10057
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1962, 939 (Volltext)
- VersR 1962, 1001-1002 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ob ein Versicherungsangestellter, der nach seinem Arbeitsvertrag Provisionen nur für die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen erhalten soll, eine Provision auch dafür erhält, daß er seinem Arbeitgeber eine von diesem ausgenutzte Gelegenheit für den Abschluß eines Gruppenversicherungsvertrages nachweist; ist nach dem Inhalt des Anstellungsvertrages sowie der Üblichkeit im Versicherungsgewerbe zu beurteilen.