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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.04.1962, Az.: 5 AZR 345/61

Versicherungsangestellter; Provisionen; Abschluß von Versicherungsverträgen; Abschluß eines Gruppenversicherungsvertrages; Inhalt des Anstellungsvertrages; Üblichkeit im Versicherungsgewerbe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.04.1962
Aktenzeichen
5 AZR 345/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10057
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1962, 939 (Volltext)
  • VersR 1962, 1001-1002 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ob ein Versicherungsangestellter, der nach seinem Arbeitsvertrag Provisionen nur für die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen erhalten soll, eine Provision auch dafür erhält, daß er seinem Arbeitgeber eine von diesem ausgenutzte Gelegenheit für den Abschluß eines Gruppenversicherungsvertrages nachweist; ist nach dem Inhalt des Anstellungsvertrages sowie der Üblichkeit im Versicherungsgewerbe zu beurteilen.