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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.02.1962, Az.: 4 AZR 352/60

Gleichbehandlungsgrundsatz; Einzelarbeitsvertragsrecht; Vereinbarung einer bestimmten Vergütung; Gleichbehandlung eines Arbeitnehmers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.02.1962
Aktenzeichen
4 AZR 352/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10153
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 28.06.1960 - 8 Sa 102/60

Fundstellen

  • BAGE 12, 294 - 303
  • DB 1962, 743-744 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1962, 605-606 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz gehört dem Einzelarbeitsvertragsrecht an (Vergleiche BAG 04.05.1956 1 AZR 506/55 = BAGE 3, 31 ff).

2. Ist in einem Arbeitsvertrag eine bestimmte Vergütung ausdrücklich wirksam vereinbart worden, dann ist hinsichtlich der Vergütung für einen Anspruch auf eine sogenannte Gleichbehandlung eines Arbeitnehmers mit anderen Arbeitnehmern, die eine höhere Vergütung erhalten, obwohl die von ihnen zu erbringenden Dienste nach Inhalt und Umfang gleichartig sind, grundsätzlich kein Raum.