Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.02.1962, Az.: 4 AZR 352/60
Gleichbehandlungsgrundsatz; Einzelarbeitsvertragsrecht; Vereinbarung einer bestimmten Vergütung; Gleichbehandlung eines Arbeitnehmers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.02.1962
- Aktenzeichen
- 4 AZR 352/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10153
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 28.06.1960 - 8 Sa 102/60
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 12, 294 - 303
- DB 1962, 743-744 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1962, 605-606 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz gehört dem Einzelarbeitsvertragsrecht an (Vergleiche BAG 04.05.1956 1 AZR 506/55 = BAGE 3, 31 ff).
2. Ist in einem Arbeitsvertrag eine bestimmte Vergütung ausdrücklich wirksam vereinbart worden, dann ist hinsichtlich der Vergütung für einen Anspruch auf eine sogenannte Gleichbehandlung eines Arbeitnehmers mit anderen Arbeitnehmern, die eine höhere Vergütung erhalten, obwohl die von ihnen zu erbringenden Dienste nach Inhalt und Umfang gleichartig sind, grundsätzlich kein Raum.