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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.12.1961, Az.: 5 AZR 104/61

Zustimmung des Betriebsrates; Außerordentliche Kündigung; Kündigungsschutzprozeß; Zurückforderung von Bezügen; Kündigungserschwerung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.12.1961
Aktenzeichen
5 AZR 104/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10130
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1962, 223
  • DB 1962, 275 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1962, 452-453 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Sieht eine tarifliche Regelung vor, daß bei einer ohne Zustimmung des Betriebsrates erfolgten außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber dieser verpflichtet sein soll, während des anschließenden Kündigungsschutzprozesses teilweise vorbehaltlos und teilweise mit dem Recht der Zurückforderung die Bezüge des gekündigten Arbeitnehmers weiterzuzahlen, so ist das eine unzulässige und ungültige Kündigungserschwerung.