Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1961, Az.: 4 AZR 297/60
Verjährungsfrist; Rechtliches Hindernis; Verweigerung der Leistung; Ablehnende Rechtsprechung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.12.1961
- Aktenzeichen
- 4 AZR 297/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10043
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 20.05.1960 - 3 Sa 16/60
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BAGE 12, 97 - 104
- NJW 1962, 1077-1078 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des BGB § 202 Abs. 1 setzt voraus, daß bis zum Ablauf der im Einzelfall in Betracht kommenden Verjährungsfrist ein rechtliches Hindernis, das den Schuldner vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt, objektiv vorhanden war.
2. Eine ständige, einen bestimmten Anspruch ablehnende Rechtsprechung kann eine entsprechende Anwendung des BGB § 202 Abs. 1 grundsätzlich nicht rechtfertigen.