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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1961, Az.: 4 AZR 137/61

Katasteramt; Meßgehilfe; Ort der Dienststelle; Auswärtige Arbeitsstellen; Dienstreisen; Geltungsbereich des MTL; Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden; Dauer der Abwesenheit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.12.1961
Aktenzeichen
4 AZR 137/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10041
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 18.01.1961 - 2 Sa 462/60

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 39 MTL
  • DB 1962, 309 (Volltext mit amtl. LS)
  • JVBl 1962, 63

Amtlicher Leitsatz

1. Ein bei einem Katasteramt beschäftigter Meßgehilfe, der von dem Ort seiner Dienststelle zu den jeweiligen auswärtigen Arbeitsstellen Dienstreisen ausführt, erhält im Geltungsbereich des MTL die Zeit der Hin- und Rückfahrt nach MTL § 39 Abs 1 nicht als "tatsächlich geleistete Arbeitsstunden", sondern nur in dem durch diese Bestimmung gewährleisteten Mindestumfang vergütet.

2. Das gilt auch dann, wenn die Dauer der Abwesenheit an einem Tage 6 Stunden nicht überschreitet.