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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.11.1961, Az.: 5 AZR 449/60

Tatbestand eines Urteils; Beweis; Gerichte für Arbeitssachen; Unzuständigkeit der ArbG; Sitzungsprotokoll

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.11.1961
Aktenzeichen
5 AZR 449/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10012
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 27.10.1960 - 2 Sa 38/60

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 314
  • RdA 1962, 46

Amtlicher Leitsatz

Der Tatbestand eines Urteils liefert Beweis auch dafür, ob i.S. von ZPO § 528 S. 2 in 1. Instanz die Unzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen gerügt worden ist oder nicht. Dieser Beweis kann nur durch das Sitzungsprotokoll entkräftet werden.