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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.09.1961, Az.: 1 AZR 505/59

Arbeitnehmerhaftung; Gefahrengeneigte Arbeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.09.1961
Aktenzeichen
1 AZR 505/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10210
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 07.08.1959 - 4 Sa 614/58

Fundstellen

  • BB 1961, 1380
  • DB 1961, 1649-1650 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Haftung des Arbeitnehmers bei gefahrgeneigter Arbeit wird aufrecht erhalten.

2. Zur Frage, inwieweit die Auffassung des Tatsachenrichters über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer schweren Schuld in der Revisionsinstanz nachprüfbar ist.

3. Ein Mitverschulden des Geschädigten zwingt noch nicht zu der Annahme, das Verschulden des Schädigers sei nicht schwer.

4. Das Führen von Kraftfahrzeugen ist nicht stets gefahrgeneigte Arbeit.