Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.09.1961, Az.: 1 AZR 505/59
Arbeitnehmerhaftung; Gefahrengeneigte Arbeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.09.1961
- Aktenzeichen
- 1 AZR 505/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10210
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 07.08.1959 - 4 Sa 614/58
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1961, 1380
- DB 1961, 1649-1650 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Haftung des Arbeitnehmers bei gefahrgeneigter Arbeit wird aufrecht erhalten.
2. Zur Frage, inwieweit die Auffassung des Tatsachenrichters über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer schweren Schuld in der Revisionsinstanz nachprüfbar ist.
3. Ein Mitverschulden des Geschädigten zwingt noch nicht zu der Annahme, das Verschulden des Schädigers sei nicht schwer.
4. Das Führen von Kraftfahrzeugen ist nicht stets gefahrgeneigte Arbeit.