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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.06.1961, Az.: 1 AZR 206/61

Vertragsbruch; Ersatzanspruch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.06.1961
Aktenzeichen
1 AZR 206/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10213
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 18.01.1961 - 2 Sa 399/60

Fundstellen

  • BAGE 11, 175 - 182
  • DB 1961, 918 (Kurzinformation)
  • DB 1961, 1230-1231 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1962, 67-68 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1961, 884 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1961, 1837-1839 (Volltext mit amtl. LS) "hier Insertionskosten"

Amtlicher Leitsatz

1. Der Arbeitgeber darf im Falle des Vertragsbruchs durch den Arbeitnehmer eine Zeitungsanzeige aufgeben, um eine Ersatzkraft zu beschaffen. Der vertragsbrüchige Arbeitnehmer ist verpflichtet, die durch eine solche Zeitungsanzeige entstandenen Kosten zu ersetzen.

2. Eine solche Zeitungsanzeige muß sich der Größe nach in angemessenen Grenzen halten. Werden diese Grenzen überschritten, so muß der Arbeitgeber den überschießenden Teil der Kosten selbst tragen.