Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.06.1961, Az.: 2 AZR 436/60
Bezahlung von Überstunden; Darlegungslast; Übliche Arbeitszeit; Anordnung des Arbeitgebers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.06.1961
- Aktenzeichen
- 2 AZR 436/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10095
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 12.08.1960 - IV Sa 242/60
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1961, 1168 (Kurzinformation)
- SAE 1961, 192
Amtlicher Leitsatz
Der Arbeitnehmer, der im Prozeß von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, muß, zumal wenn zwischen der Geltendmachung und der behaupteten Leistung ein längerer Zeitraum liegt, beim Bestreiten der Überstunden im einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus tätig geworden ist. Er muß ferner eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind.