Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.06.1961, Az.: 2 AZR 436/60

Bezahlung von Überstunden; Darlegungslast; Übliche Arbeitszeit; Anordnung des Arbeitgebers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.06.1961
Aktenzeichen
2 AZR 436/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10095
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 12.08.1960 - IV Sa 242/60

Fundstellen

  • DB 1961, 1168 (Kurzinformation)
  • SAE 1961, 192

Amtlicher Leitsatz

Der Arbeitnehmer, der im Prozeß von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, muß, zumal wenn zwischen der Geltendmachung und der behaupteten Leistung ein längerer Zeitraum liegt, beim Bestreiten der Überstunden im einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus tätig geworden ist. Er muß ferner eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind.