Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 26.05.1961, Az.: 1 AZB 8/61

Berufungsbegründungsschrift; Rechtsanwalt; Eigenhändige Unterschrift; Übernahme von Verantwortung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.05.1961
Aktenzeichen
1 AZB 8/61
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1961, 10190
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Bremen 07.02.1961 - 2 Sa 65/60
LAG Bremen 07.02.1961 - 2 Sa 66/60
LAG Bremen 07.02.1961 - 2 Sa 68/60

Fundstellen

  • BAGE 11, 130 - 135
  • MDR 1961, 799 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1961, 1599-1600 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ist die Berufungsbegründungsschrift durch einen Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben und hat dieser auch auf eine Anfrage des Gerichts hin erklärt, daß er durch die Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt der Berufungsbegründungsschrift übernommen habe, so ist dem Erfordernis des ZPO § 519 in aller Regel genügt.