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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.04.1961, Az.: 1 AZR 62/60

Arbeitsunfähigkeit; Verfahrensfehler; Begutachtender Arzt; Gutachtliche Stellungnahme

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.04.1961
Aktenzeichen
1 AZR 62/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10153
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm - 08.01.1960 - AZ: 5 Sa 228/58

Fundstelle

  • DB 1961, 882-883 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei Arbeitsunfähigkeit i.S. des ArbKrankhG § 1 kann von den Gerichten für Arbeitssachen ohne einen Verfahrensfehler i.S. des ZPO § 286 nur dann festgestellt werden, wenn kein Zweifel daran besteht, daß dem begutachtenden Arzt der Arbeitsunfähigkeitsbegriff des ArbKrankhG § 1 bzw. des RVO § 182 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 bekannt war und daß er diesen Arbeitsunfähigkeitsbegriff bei seiner gutachtlichen Stellungnahme im Auge hatte.