Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.03.1961, Az.: 5 AZR 536/59
Gültigkeit eines Prozeßvergleiches; Fortsetzung des Verfahrens; Unzulässigkeit einer neuen Klage
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.03.1961
- Aktenzeichen
- 5 AZR 536/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10107
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1961, 748 (Kurzinformation)
- JZ 1961, 452-453 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Streit über die Gültigkeit eines Prozeßvergleiches ist durch Fortsetzung des Verfahrens zu klären, in dem der Prozeßvergleich geschlossen worden ist. Eine neue Klage ist unzulässig.