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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.03.1961, Az.: 5 AZR 536/59

Gültigkeit eines Prozeßvergleiches; Fortsetzung des Verfahrens; Unzulässigkeit einer neuen Klage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.03.1961
Aktenzeichen
5 AZR 536/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10107
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1961, 748 (Kurzinformation)
  • JZ 1961, 452-453 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Streit über die Gültigkeit eines Prozeßvergleiches ist durch Fortsetzung des Verfahrens zu klären, in dem der Prozeßvergleich geschlossen worden ist. Eine neue Klage ist unzulässig.